Mit Vertragsabschluß werden diese Bedingungen als für beide Seiten verbindlich anerkannt. Etwaige entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Der Besteller hat die Bestellung fachlich zu prüfen und den Lieferanten insbesondere auf alle Irrtümer und Unstimmigkeiten schriftlich hinzuweisen.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend.Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Der jeweilige Empfänger trägt die Versand- und Verpackungskosten. Bei Eintritt von höherer Gewalt kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb
von 10 Tagen rein netto zu bezahlen.
Die Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt nur zahlungshalber, Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Der Besteller ist nicht berechtigt mit Gegenforderungen aufzurechnen. Ein Zurückzahlungsrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen. Für den Fall, daß ein Wechsel
oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung auch wenn
hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind sofort fällig stellen.
Mit Versandbeginn geht jegliche
Haftung auf den Besteller über.
Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport-, und Feuerschaden versichert.
Der Lieferer behält sich das
Eigentum an dem von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlungen seiner Forderung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In diesem Fall hat der Käufer
uns auf verlangen Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware zu gewähren und uns unverzüglich eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und
herauszugeben.
Eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung ist nicht gestattet. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen
und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind und uns in jeder Weise bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter auf unser
Eigentum zu unterstützen. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
Die Verarbeitung der Umbildung der Waren durch den Käufer wird stets durch uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie die zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen
trägt der Käufer.
Die Ware ist unverzüglich nach
dem Eintreffen am Bestimmungsort zu prüfen. Die Lieferung gilt als angenommen, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 8 Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich bei dem Lieferer eingegangen
ist.
Die Haftung des Lieferers ist in jedem Fall der Höhe nach durch den Wert des jeweiligen einzelnen Lieferungsgegenstand begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind
ausdrücklich ausgeschlossen.
Überläßt der Lieferant dem
Besteller Unterlagen, so bleiben diese Eigentum des Lieferanten und dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten zugänglich gemacht werden.
Urheberrechte an den dem Besteller überlassenen Unterlagen verbleiben beim Lieferanten. Bei deren Verletzung haftet der Besteller dem Lieferanten für den entstandenen
Schaden.
Eine Veränderung unserer Waren, eine Entfernung unserer Gerätenummer und Typenschilder sowie jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnte, daß es sich um ein Sondererzeugnis handelt sind unzulässig.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Uhingen.
Gerichtsstand ist Ulm
Sollten einzelne Bestimmungen des
Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragspartner, neue Vereinbarungen zu
treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen entsprechen oder möglichst nahe kommen. Während der Austragung von Streitigkeiten darf die Erfüllung von vertraglichen
Verpflichtungen weder ganz noch teilweise eingestellt werden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang